AGB's

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Veranstalter des Festivals "Potstock" ist die Pothead Music GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das POTSTOCK unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

1. Zu der Veranstaltung dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden.

2. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Lagerfeuer auf dem Zeltplatz sind untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

4. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund ⟨gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte⟩ zu verwehren, bleibt vorbehalten. Wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Erstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.

5. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

6. Beim Parken beachtet bitte die Hinweise der Ausschilderung und der Mitarbeiter. Der Besitzer parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

7. Das Campen und grillen ist im gesamten Wald verboten! Wer sich nicht an die Anweisung hält muss mit einer Strafzahlung rechnen und macht sich damit strafbar.

8. Der Besitzer der Eintrittskarte besucht das Gelände und die Veranstaltung auf eigene Gefahr.

9. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

10. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

11. Kauft Eure Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.


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